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BFH Urteil v. - VIII R 45/85 BStBl 1990 II S. 975

Gesetze: EStG 1977 § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 1EStG 1977 § 20 Abs. 1 Nr. 8

Abschlußgebühr für Bausparvertrag als Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen, wenn kein zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang mit Bauvorhaben besteht

Leitsatz

Abschlußgebühren für einen Bausparvertrag können Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sein, wenn der Abschluß des Bausparvertrages in keinem engen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Verwirklichung eines Bauvorhabens steht und wenn auf Dauer gesehen ein Überschuß aus Zinsgutschriften erwartet werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 975
FAAAA-93473

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