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Grundrentenzuschlag | Fehler bei der Datenübermittlung an die Finanzämter (BVL)
Vielen Rentnern, die wegen ihrer geringen Rente einen Grundrentenzuschlag erhalten, bringt der Steuerbescheid 2021 und 2022 eine Überraschung. Das Finanzamt berechnet auf den Zuschlag zur gesetzlichen Rente Steuern, obwohl der Grundrentenzuschlag rückwirkend ab dem steuerfrei ist. Dies berichtet der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL).
Hintergrund des o.g. Problems: Die Deutsche Rentenversicherung konnte die elektronischen Daten Anfang dieses Jahres noch nicht korrekt an das Finanzamt melden, weil die Steuerfreiheit erst Ende letzten Jahres mit dem JStG 2022 beschlossen wurde. Zwar wird die Rentenversicherung die falsch übermittelten Daten korrigieren, dennoch belastet es erstmal die Haushaltskasse der Menschen, die ohnehin wenig Rente habe...