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Schiedsverfahren | Unwirksamer Schiedsspruch
Ein Schiedsspruch ist bei fehlender Unterzeichnung durch alle Schiedsrichter und unzureichendem Verhinderungsvermerk unwirksam.
Ein Schiedsspruch ist grds. persönlich und eigenhändig von allen beteiligten Schiedsrichtern zu unterschreiben. Sofern ein Schiedsrichter nicht zur Unterschriftsleistung in der Lage ist, muss sich aus dem Verhinderungsvermerk sowohl die Tatsache der Verhinderung als auch deren Grund ergeben. Vorliegend fehlte es hinsichtlich des dritten Schiedsrichters an der Angabe eines Grundes für das Fehlen der Unterschrift. Aus dem maschinenschriftlichen Vermerk „signature could not be obtained“ ergebe sich nur, dass eine Unterschrift nicht erlangt werden konnte, so das Gericht. Aus welchen Gründen die Unterschrift des Schiedsrichters nicht erlangt werden konnte, bl...