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Steueroasen-Abwehrgesetz | Gesteigerte Mitwirkungspflichten nach § 12 StAbwG (BZSt)
Das BZSt weist darauf hin, dass das Online-Formular zur Übermittlung der Aufzeichnungen nach § 12 StAbwG an das BZSt voraussichtlich ab September 2023 zur Verfügung stehen wird.
Um die Abläufe zu erleichtern, wird gebeten, die Veröffentlichung abzuwarten.
Rückfragen können an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.
Quelle: BZSt online, Meldung v. 3.7.2023 (il)