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Das Genussrecht als Finanzierungsinstrument bei Kapitalgesellschaften
klärt Bilanzierungsfragen
Als eine besondere Form der Kapitalüberlassung ist die Einräumung von Genussrechten vor allem bei Kapitalgesellschaften sehr beliebt. Denn Genussrechte können so ausgestaltet werden, dass sie allein handelsrechtlich Eigenkapital darstellen und damit die Eigenkapitalquote erhöhen, während sie steuerlich als Fremdkapital zu qualifizieren sind. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital gibt es allerdings zahlreiche ungeklärte Fragen. Steuerbilanzielle Rechtsunsicherheiten bestehen insbesondere bei den Fragen, ob Genussrechte in der Steuerbilanz als Eigen- oder Fremdkapital zu bilanzieren sind, ein Passivierungsverbot für eine Genussrechtsverbindlichkeit vorliegt und ob gezahlte Vergütungen Betriebsausgaben darstellen.
Daher ist es für die Gestaltungsberatung sehr zu begrüßen, dass die Finanzverwaltung nunmehr am das lang ersehnte Anwendungsschreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Genussrechtskapital veröffentlicht und sehr umfassend zu den für die Praxis bedeutsamen Bilanzierungsfragen Stellung genommen hat.
Der Beitrag gibt die Grundzüge des neuen BMF-Schreibens wieder und erläutert die Auswirkungen für die Bilanzierungspraxis und die steu...