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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 9/19

Gesetze: § 106d Abs 2 S 1 SGB V

Leitsatz

Leitsatz:

Eine in BEMA-Nr. 7 Buchst. a) vorausgesetzte „Abformung“ findet nur statt beim Einsatz konventionellen Abdruckmaterials, nicht aber bei Vornahme eines Intraoralscans; letzterer dient nur der der opto-elektronischen Bildgebung und erzeugt keine „Abformung“.

Fundstelle(n):
VAAAJ-43717

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