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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 16/19

Gesetze: § 69 Nr 3 SGG; § 106 SGB V; § 20 PrüfV; § 21 PrüfV; § 45 SGB I; § 121 BGB; § 204 BGB; § 167 ZPO; § 253 ZPO

Leitsatz

Leitsatz:

Der Prüfung der Krankenkassen hat eine die Ausschlussfrist hemmende Wirkung, wenn er innerhalb der Anschlussfrist von vier Jahre gestellt wurde, und der Vertragsarzt von ihm Kenntnis erlangt. Die Kenntnisnahme des Vertragsarztes kann hierbei auch nach Ablauf der Ausschlussfrist erfolgen, solange dies unverzüglich geschieht.

Fundstelle(n):
RAAAJ-43714

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