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Einkommensteuer | Stille Beteiligung des Arbeitnehmers am Unternehmen des Arbeitgebers (FG)
Ob Gewinnanteile aus der
Beteiligung als typisch stiller Gesellschafter einer GmbH als Einkünfte aus
Kapitalvermögen gemäß
§ 20 Abs.
1 Nr. 4 EStG oder als Einkünfte aus nichtselbständiger
Arbeit gemäß
§ 19 EStG
einzustufen sind, ist im Wege einer Gesamtschau unter Einbeziehung aller
wesentlichen Umstände des Einzelfalles zu entscheiden. Der Umstand, dass der
Arbeitnehmer keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Einräumung der stillen
Beteiligung hat, spricht für ein unabhängig vom Arbeitsverhältnis bestehendes
Sonderrechtsverhältnis (; Nichtzulassungsbeschwerde anhängig, BFH-Az.
VIII B 134/22).
Sachverhalt: Der Kläger war Arbeitnehmer einer GmbH, die „ausgesuchten, besonders wichtigen Mitarbeitern“ die Möglichkeit eröffnet hatte, sich...