Finanzgericht Düsseldorf
Urteil v. - 9 K 991/22 Kg
Gesetze:
VO (EU) Nr. 492/2011 Art. 7 Abs. 2;
VO (EU) Nr. 492/2011 Art. 10;
EStG § 62 Abs. 1 a Satz 3;
FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1;
FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1a
Kindergeldanspruch von EU-Ausländern ab dem 4. Monat der
Einreise: Arbeitnehmerfreizügigkeit – Betreuung schulpflichtiger
Kinder – Gleichbehandlungsgebot – Aufenthalt zur Arbeitsuche
– Feststellungslast
Leitsatz
Ein zugewanderter EU-Bürger, der sein in Deutschland schulpflichtiges Kind betreut und während des Schulbesuchs des Sohnes
zumindest für einen Monat Arbeitnehmer gewesen ist, darf aufgrund seines Rechts auf Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der
Union und des hieraus folgenden Gleichbehandlungsgebots nicht vom deutschen Kindergeldbezug ausgeschlossen werden (entsprechende
Anwendung des , InfAuslR 2020, 448, zum SGB II-Bezug).
Zieht die Familienkasse die für die Kindergeldberechtigung vorauszusetzende Freizügigkeitsberechtigung eines zugewanderten
EU-Bürgers aufgrund des Aufenthalts zur Arbeitsuche nach vorangegangener Arbeitnehmertätigkeit von mehr als 1 Jahr in Zweifel,
obliegt ihr die Feststellungslast für das Nicht-Vorliegen dieser Voraussetzungen.
Fundstelle(n): VAAAJ-43594
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