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Die ESRS-Konsultationsfassung vom Juni 2023: Überblick und kritische Würdigung
Am veröffentlichte die EU-Kommission überarbeitete Fassungen der ESRS. Diese wurden ein letztes Mal zur Konsultation gestellt, ehe sie als delegierte Rechtsakte verabschiedet werden.
Gegenüber den Vorschlägen der EFRAG von November 2023 lassen sich wenige, aber teils gravierende Änderungen feststellen. Neben umfangreichen terminologischen Anpassungen umfassen diese einen (noch) höheren Stellenwert der Wesentlichkeitsanalyse bei der Festlegung der Berichtsinhalte, eine Streichung einzelner Angabepflichten sowie erweiterte Phase-In-Regelungen.
Die Änderungen in der Konsultationsfassung der ESRS sollen u. a. Erleichterungen für berichtspflichtige Unternehmen bewirken. Nicht immer lassen die Vorschläge dafür jedoch ein schlüssiges Gesamtkonzept erkennen. Vor allem ist eine fehlende Differenzierung in den Berichtspflichten zwischen Unternehmen, die bereits nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichtspflichtig gewesen sind, und für erstmals berichtspflichtige Unternehmen zu bemängeln.
Aus Sicht des Gesamtrahmens der Sustainable-Finance-Initiative betrachtet zeigen sich weiterhin Abstimmungsbedarfe zwischen den Berichtsvorgaben...