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BFH Urteil v. - IX R 321/87 BStBl 1990 II S. 865

Gesetze: FGO § 68

Auch nach Bestandskraft von Änderungsbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung Antrag nach § 68 FGO noch zulässig

Leitsatz

Der Antrag nach § 68 FGO kann auch dann noch wirksam gestellt werden, wenn der Änderungsbescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung bestandskräftig geworden ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 865
BFH/NV 1990 S. 69 Nr. 9
IAAAA-93420

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