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Online-Nachricht - Dienstag, 04.07.2023
Verfahrensrecht | Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO (BMF)
Das BMF hat den Anwendungserlass zu
§ 146a AO mit Wirkung vom neu gefasst. Hierbei wird insbesondere auf
die notwendigen Ergänzungen für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler eingegangen
(
:006).
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)