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Verfahrensrecht | Neufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO (BMF)
Das BMF hat den Anwendungserlass zu § 146a AO mit Wirkung vom neu gefasst. Hierbei wird insbesondere auf die notwendigen Ergänzungen für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler eingegangen ( :006).
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)