Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 R 103/23

Gesetze: SGB 1 § 60 Abs. 1 Nr. 2; SGB 10 § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; SGB 10 § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 4; SGB 10 § 48 Abs. 4; SGB 10 § 45 Abs. 3 S. 3; SGB 10 § 45 Abs. 3 S. 4

Leitsatz

Leitsatz:

Es ist nicht grob fahrlässig, wenn die Versicherte, nachdem sie bei ihrem Antrag auf Altersrente die vom selben Rentenversicherungsträger bezogene Witwenrente angegeben hatte, nach Bewilligung der Altersrente diesen Bezug dem für die Witwenrente zuständigen Dezernat nicht mitteilt (Anschluss an Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom , L 10 R 3025/17).

Fundstelle(n):
EAAAJ-43244

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen