Einsatzwechseltätigkeit kann auch bei Auszubildenden vorliegen (Änderung der Rechtsprechung)
Leitsatz
1. Die Grundsätze für die Berücksichtigung von Werbungskosten wegen Tätigkeiten an ständig wechselnden Einsatzstellen gelten auch für Auszubildende, wenn keine Ausbildungsstätte nach den Umständen des Falles als dauerhafter Mittelpunkt der Ausbildungstätigkeit angesehen werden kann (Änderung der Rechtsprechung).
2. Mit dem planmäßigen Antritt der jeweils nächsten Ausbildungsstätte sind in einem solchen Fall keine Dienstreisen verbunden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 856 BFH/NV 1990 S. 68 Nr. 9 XAAAA-93415
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.