1. Sanierungsbedürftigkeit zur Zeit des Schulderlasses - 2. Sanierungseignung auch bei schuldenfreier Liquidation
Leitsatz
1. Ob ein Unternehmen sanierungsbedürftig ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen, wie sie zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem der Forderungsverzicht vereinbart wurde (Anschluß an , BFHE 140, 521, BStBl II 1984, 472, und vom IV R 17/284, BFH/NV 1987, 493).
2. Der Forderungserlaß durch mehrere Gläubiger ist ein Anzeichen für Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsabsicht.
3. Sanierungseignung besteht auch dann, wenn der Forderungserlaß einem Einzelunternehmer ermöglicht, das von ihm betriebene Unternehmen aufzugeben, ohne von weiterbestehenden Schulden beeinträchtigt zu sein.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 810 BFH/NV 1990 S. 74 Nr. 10 OAAAA-93405
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