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Verfahrensrecht | Dreitagesfiktion bei Zentralversand von Steuerbescheiden (FG)
Bei Anwendung der Dreitagesfiktion
gem.
§ 122
Abs. 2 Nr. 1 AO hat das Finanzgericht das Datum der
tatsächlichen Aufgabe zur Post von Amts wegen zu ermitteln. Die dreitägige
Zugangsfiktion des
§ 122
Abs. 2 Nr. 1 AO gilt - jedenfalls im Streitfall - trotz
Einschaltung eines privaten Postdienstleistungsunternehmens bei dem Versand von
Steuerbescheiden durch ein Hamburger Finanzamt im sog. Zentralversand
(;
rechtskräftig).
Sachverhalt: Die Beteiligten stritten um den Zeitpunkt der Bekanntgabe eines Steuerbescheides. Der Kläger war der Ansicht, dass vorliegend die Dreitagesfiktion nicht zur Anwendung kommen kann. Aus dem Bescheiddatum lässt sich nicht auf den Tag der Aufgabe zur Post rückschließen. Zudem ist eine Postlaufzeit von fünf Tagen eher der Regelfall a...