Umsatzsteuerbefreiung für Betreuungs- und Pflegeleistungen
Leitsatz
Die Erbringung von Budgetassistenzleistungen auf dem Gebiet der Betreuung und Pflege, die von den schwerbehinderten Klienten
auf der Grundlage von ihnen abgeschlossener Verträge mit dem Dienstleister aus ihrem „Persönlichen Budget“ i.S.d. § 17 SGB
IX a.F. ( nunmehr § 29 SGB IX) bezahlt werden, ist nicht nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. k UStG (mit Wirkung vom :
Buchst. l) von der Umsatzsteuer befreit, da die auf einzelvertraglicher Grundlage beruhende Verwendung des Budgets für diese
Leistungen keine mittelbare Kostentragung durch Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeträger begründet, durch die die gesetzlich
vorgegebene Kostenübernahmequote für anerkannte Einrichtungen mit sozialem Charakter erreicht werden könnte (Abgrenzung zum
, BFH/NV 2018, 1217).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2023 S. 570 Nr. 9 AAAAJ-43108
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