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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 22/23

Gesetze: FGO § 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 2; FGO § 52d S. 1 und 2; StBerG § 157e; StBerG § 86d; StBerG § 86e

Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach: Steuerberatungsgesellschaften haben das beSt seit dem zu nutzen

Leitsatz

Berufsausübungsgesellschaften nach § 49 StBerG (Steuerberatungsgesellschaften) sind gem. § 52d Satz 1 und 2 FGO verpflichtet, seit dem das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) zu nutzen.

Fundstelle(n):
DB 2023 S. 1703 Nr. 30
DB 2023 S. 1704 Nr. 30
DStR-Aktuell 2024 S. 10 Nr. 8
DStRE 2024 S. 434 Nr. 7
GAAAJ-43106

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