Bilanzsteuerrechtliche Folgen bei Zerstörung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgutes während privater Nutzung
Leitsatz
1. Nutzungsentnahmen sind nicht mit dem Teilwert, sondern mit den tatsächlichen Selbstkosten des Steuerpflichtigen zu bewerten (Anschluß an Beschluß des Großen Senats vom GrS 2/86, BFHE 151, 523, BStBl II 1988, 348, unter C.I.1.b.bb).
2. Wird ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens während seiner Nutzung durch den Steuerpflichtigen zu privaten Zwecken zerstört, so tritt bezüglich der stillen Reserven, die sich in dem Wirtschaftsgut bis zu seiner Zerstörung gebildet hatten, keine Gewinnrealisierung ein.
3. Besteht für das während der privaten Nutzung zerstörte Wirtschaftsgut eine Schadensersatzforderung, so ist sie unter dem Gesichtspunkt des "stellvertretenden commodum" im Betriebsvermögen erfolgswirksam zu erfassen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 8 BFH/NV 1989 S. 42 Nr. 10 QAAAA-93400
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