Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - III R 17/84 BStBl 1990 II S. 79

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Satz 1BerlinFG § 19InvZulG 1979 § 4a

1. Silo zur Speicherung von Produktionsabfall ist auch dann Betriebsvorrichtung, wenn der Abfall anschließend in der Gebäudeheizung verbrannt wird 2. Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 4a InvZulG

Leitsatz

1. Ein Silo, in dem von Holzverarbeitungsmaschinen abgesaugtes Sägemehl gespeichert und anschließend in der Gebäudeheizung verbrannt wird, kann eine Betriebsvorrichtung sein.

2. Eine im Rahmen des § 4a InvZulG 1979 vorgelegte Bescheinigung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft ist hinsichtlich der in ihr getroffenen Feststellungen für das finanzgerichtliche Verfahren bindend (Anwendung der zu § 1 InvZulG 1979 ergangenen Rechtsprechung auch auf § 4a InvZulG 1979).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 79
BFH/NV 1989 S. 51 Nr. 12
PAAAA-93393

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen