Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 27 vom Seite 1906

BGH urteilt zur Geschäftsführerhaftung in der GmbH & Co. KG

Weitere Aufgabenfelder der geschäftsführenden GmbH ändern nichts am Pflichtenkreis des Geschäftsführers

Michael Bisle

Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH haften nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) bei sorgfaltswidriger Geschäftsführung grds. nach § 43 Abs. 2 GmbHG auch gegenüber der Kommanditgesellschaft. Das Gericht hat in einer aktuellen Grundsatzentscheidung (, NWB AAAAJ-38751) zur Frage der Geschäftsführerhaftung in der GmbH & Co. KG ergänzende Klarstellungen vorgenommen.

I. Grundsätze zur Geschäftsführerhaftung in der GmbH & Co. KG

[i]Haftung, wenn die Geschäftsführung der KG wesentliche Aufgabe der GmbH istNach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erstreckt sich in einer GmbH & Co. KG der Schutzbereich des zwischen der Komplementär-GmbH und ihrem Geschäftsführer bestehenden Organ- und Anstellungsverhältnisses in Bezug auf die Haftung des Geschäftsführers aus § 43 Abs. 2 GmbHG wegen einer sorgfaltswidrigen Geschäftsführung jedenfalls dann auf die Kommanditgesellschaft, wenn die alleinige oder wesentliche Aufgabe der Komplementär-GmbH in der Führung der Geschäfte einer [i]Zu Entlastungsbeschlüssen in der GmbH & Co. KG Bosse, NWB 6/2021 S. 420Kommanditgesellschaft besteht (vgl. nur , NWB HAAAH-61030, Rz. 18). Dann haftet für Schäden der KG aus der Verletzung von Geschäftsführungspflic...