Zur Anwendung der für Auslandsdienstreisen geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und für Übernachtungskosten auf einer Klassenfahrt bei einem Lehrer
Leitsatz
1. Zu den Voraussetzungen einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung bei der Anwendung der für Dienstreisen geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen (hier: Klassenfahrt eines Lehrers ins Ausland).
2. Die Anwendung der in den LStR für Auslandsdienstreisen vorgesehenen Pauschbeträge für Übernachtung (Auslandsübernachtungsgelder) kann zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen, wenn die besondere, vom Normaltypus abweichende Art der Dienstreise (hier: Klassenfahrt) die Annahme nahelegt, daß die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die in den LStR vorgesehenen Pauschbeträge in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschritten haben könnten und sich diese Annahme infolge Bekanntwerdens der aufgewendeten Kosten bestätigt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 777 BFH/NV 1990 S. 68 Nr. 9 KAAAA-93386
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