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NWB Nr. 27 vom Seite 1920

Grundbesitzbewertung: Wann lohnt sich ein Gutachten?

Anknüpfungspunkte und Nachweismöglichkeiten

Michael von Arps-Aubert

[i]Krause/Grootens, Grundbesitzbewertung für Zwecke der Grunderwerb-, Erbschaft- und Schenkungsteuer für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009, Grundlagen, NWB VAAAE-54625 Der seit Jahren boomende Immobilienmarkt hat auch vor dem Steuerrecht nicht Halt gemacht. Die erbschaftsteuerlich anzusetzenden Grundbesitzwerte sind ebenfalls stark gestiegen, persönliche und sachliche Freibeträge jedoch nicht. Häufig lässt sich nicht vermeiden, dass die nach dem Bewertungsgesetz typisiert ermittelten Werte in besonders gelagerten Fällen über den Verkehrswert des Grundstücks hinausgehen. Änderungen des Bewertungsgesetzes haben dieses Risiko inzwischen noch deutlich verschärft. Gute Kenntnisse der Bewertungsmethoden und aller Stellschrauben sind daher sowohl für die Beurteilung, ob sich die Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis eines geringeren gemeinen Werts lohnt, als auch zur korrekten Definition des Auftrags an den Gutachter unabdingbar.

I. Bewertungsmethoden

[i]Zugrundelegung des gemeinen WertsDie steuerrechtliche Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer erfolgt im Bedarfsfall nach den Vorschriften des Sechsten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes. Nach § 177 Abs. 1 BewG i. V. mit § 9 BewG wird der Bewertung des Grundvermögens dessen gemeiner Wert zugrunde gelegt. Dies soll dem Anspruch an eine verkehrswertnahe Bewertung des Grundvermögens Rechnun...