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NWB Nr. 26 vom Seite 1863

Frist für Corona-Schlussabrechnungen bis 31.8.2023 verlängert

[i]BMWK, aktuelle Mitteilung (Stand: 22.6.2023)Auf seiner Website www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) darauf hin, dass aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens die Einreichungen der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum möglich sind. Auch die Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung bis zum kann bis Ende August beantragt werden. Alle weiteren Informationen zur Schlussabrechnung finden sich bekanntermaßen auf dem o. g. Portal.