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Erbschaftsteuer | Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen (BFH)
Der Kläger begehrte den Ansatz eines von den veröffentlichten Werten zu seinen Gunsten abweichenden Vervielfältigers, da die Schenkerin im Streitfall außerhalb des Berichtigungszeitraums nach § 14 Abs. 2 BewG verstarb. Für diese Fälle sieht das Gesetz jedoch keine Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen vor, wohingegen das Versterben innerhalb des Berichtigungszeitraums zu einer Reduktion der Nießbrauchlast geführt hätte.
Sachverhalt
(auszugsweise)
Im Alter von 91 Jahren übertrug die Schenkerin
dem späteren Kläger ein Grundstück unter Nießbrauchvorbehalt. Der Beklagte
berücksichtigte den Wert der Nießbrauchlast entsprechend
§ 14 Abs. 1
BewG auf Grundlage eines Jahreswerts von 9.286 €
und eines – der vom BMF veröffentlichten Werte entsprechenden –
Vervielfältigers von 3,512. Hiergegen erhob die...