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Erbschaftsteuer | Nicht zeitnahe Entrümpelung des geerbten Familienheims in Ausnahmefällen für steuerliche Privilegierung unerheblich (FG)
Die Verstetigung der BFH-Rechtsprechung zur erbschaftsteuerlichen Befreiung von Familienheimen und im Speziellen der Anforderungen an den Begriff der Unverzüglichkeit zur Aufnahme der Selbstnutzung durch einen erbenden Abkömmling (vgl. kommentierend Eiling/Keßeler, NWB-EV 10/2022 S. 317, NWB DAAAJ-22627) erhält nun – durch eine Rückverweisung des BFH motiviert – auch Einzug in die Rechtsprechungslinie des FG Münster. Dieses gibt nunmehr seine bisherige restriktive Rechtsprechung, wonach der Erwerber bestimmte, beschleunigende und möglicherweise kostenintensivere Maßnahmen zur Renovierung und Schadensbeseitigung ergreifen müsse, auf.
Entscheidung des
Im
Streitfall war der Kläger Sohn und Alleinerbe des im Jahr 2013 verstorbenen
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