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Dieselgate | Schadensersatz wegen Abschalteinrichtung (BGH)
Der BGH hat in Anschluss an den EuGH ( "Mercedes-Benz Group" entschieden, unter welchen Voraussetzungen Käufer von Dieselfahrzeugen in "Dieselverfahren" den Ersatz eines Differenzschadens vom Fahrzeughersteller verlangen können ( VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22).
Sachverhalte und bisheriger Prozessverlauf: In dem Verfahren VIa ZR 335/21 verlangt der Kläger von der beklagten Volkswagen AG Schadensersatz wegen eines von ihr hergestellten VW Passat Alltrack 2.0 l TDI, der mit einem Motor der Baureihe EA 288 ausgerüstet ist. Die EG-Typgenehmigung wurde für die Schadstoffklasse Euro 6 erteilt. Der Kläger erwarb das im Juli 2016 erstmals zugelassene Fahrzeug am von einem Händle...