Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfahrensrecht | Tatsächliche Verständigung - Anwendung in grenzüberschreitenden Sachverhalten (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung der tatsächlichen Verständigung in grenzüberschreitenden Sachverhalten Stellung genommen. Danach ist das Instrument nur zurückhaltend anzuwenden. Zugleich wird auf die bestehenden Instrumente der internationalen Verwaltungszusammenarbeit hingewiesen ().
Dem BMF zufolge wird das (BStBl I S. 831) wie folgt ergänzt:
In Textziffer 4.1 wird folgender Absatz am Ende ergänzt:
"Bei Vorliegen grenzüberschreitender Sachverhalte ist das Instrument der tatsächlichen Verständigung nur zurückhaltend anzuwenden. Auf die bestehenden Instrumente der internationalen Verwaltungszusammenarbeit, z. B. die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Betriebsprüfung, sowie insbeson...