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Verfahrensrecht | Tatsächliche Verständigung - Anwendung in grenzüberschreitenden Sachverhalten (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung der
tatsächlichen Verständigung in grenzüberschreitenden Sachverhalten Stellung
genommen. Danach ist das Instrument nur zurückhaltend anzuwenden. Zugleich wird
auf die bestehenden Instrumente der internationalen Verwaltungszusammenarbeit
hingewiesen ().
Dem BMF zufolge wird das (BStBl I S. 831) wie folgt ergänzt:
In Textziffer 4.1 wird folgender Absatz am Ende ergänzt:
"Bei Vorliegen grenzüberschreitender Sachverhalte ist das Instrument der tatsächlichen Verständigung nur zurückhaltend anzuwenden. Auf die bestehenden Instrumente der internationalen Verwaltungszusammenarbeit, z. B. die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Betriebsprüfung, sowie insbeson...