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BFH 31.05.2023 X B 111/22, Kommentierte Nachricht BBK 13/2023 S. 577

Steuerrecht | Privatnutzung eines Kfz eines Handwerkers

Bei einem betrieblichen Mercedes Benz Vito, der nur zwei Sitze hat und keine Einrichtungen zu betrieblichen Zwecken wie z. B. fest eingebaute Werkzeugfächer aufweist, kann eine Privatnutzung angenommen werden, wenn der Unternehmer kein weiteres Fahrzeug im Privatvermögen hält. Die Privatnutzung ist nach der 1 %-Methode gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu bewerten.

Der [i]Zwei betriebliche Kfz, aber kein Pkw im Privatvermögen Kläger betrieb einen Hausmeister-Service und hatte neben dem Vito noch ein Multicar M26 Profiline im Betriebsvermögen. Das Finanzamt ging davon aus, dass das Multicar nicht privat genutzt worden ist, wohl aber der Vito. Der BFH bestätigte diese Schlussfolgerung.

Hinweis:

Ist [i]Keine Entnahme bei typischem Handwerkerfahrzeugdas betriebliche Fahrzeug ein typisches Handwerkerfahrzeug, also im hinteren Bereich fensterlos und mit Materialschränken und Werkzeug ausgestattet, wird keine Privatnu...