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FG Düsseldorf 01.12.2021 4 K 3156/18 AO, Kommentierte Nachricht BBK 13/2023 S. 578

Außenprüfung | Datenschutz-Auskunftsansprüche nach Außenprüfung

Der Steuerpflichtige hat nach einer Außenprüfung keinen Auskunftsanspruch nach der DSGVO hinsichtlich der Methoden und Kriterien, die der Prüfer im Rahmen der digitalen Außenprüfung angewendet hat. Ebenso wenig hat er einen Auskunftsanspruch bezüglich der Verfahrensdokumentation für die eingesetzte Prüfsoftware.

Nach [i]Nur Auskunftsanspruch bezüglich der personenbezogenen Daten dem FG ergibt sich aus Art. 15 Abs. 3 DSGVO lediglich ein Anspruch auf Überlassung einer Kopie der personenbezogenen Daten, die bei der Außenprüfung erhoben worden sind. Denn die DSGVO will nur sicherstellen, dass der Betroffene weiß, welche Daten über ihn erhoben worden sind.

Hinweis:

Mit seinem Auskunftsverlangen bezüglich der Verfahrensdokumentation wollte der Kläger wohl den Spieß umdrehen, nachdem das Finanzamt möglicherweise die fehlende Verfahrensdokumentation bei der elektronischen Kasse bean...