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FG Baden-Württemberg  v. - 1 K 2050/22

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 62 Abs. 1a S. 3, EStG § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 63 Abs. 1 S. 6, AO § 9 S. 1, AO § 9 S. 2, FreizügG/EU § 2 Abs. 2 Nr. 1, FreizügG/EU § 2 Abs. 3, FreizügG/EU § 6 Abs. 2, StGB § 266a Abs. 1, StGB § 266a Abs. 2 Nr. 1, MiLoG § 14, EGV 883/2004 Art. 1 Buchst. a, EGV 883/2004 Art. 1 Buchst. z, EGV 883/2004 Art. 2 Abs. 1, EGV 883/2004 Art. 3 Abs. 1 Buchst. j, EGV 883/2004 Art. 11 Abs. 3 Buchst. a, EGV 883/2004 Art. 68 Abs. 1 Buchst. a, AEUV Art. 45 Abs. 3, EG RL 38/2004 Art. 27 Abs. 2 S. 2

Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU als Voraussetzung für den Kindergeldanspruch eines Staatsangehörigen eines anderen EU-Mitgliedstaats auch bei Gesetzwidrigkeit des Arbeitsverhältnisses gegeben

Leitsatz

1. Voraussetzung für den Anspruch auf Kindergeld ist bei einem Staatsangehörigen eines anderen EU-Mitgliedstaates unter anderem, dass er nach § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG in Verbindung mit § 2 Abs. 2 FreizügG/EU und § 2 Abs. 3 FreizügG/EU (Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern) freizügigkeitsberechtigt ist. Geht der Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates einer nichtselbständigen Arbeit im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG im Inland nach, ist er auch dann als Arbeitnehmer im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigt, wenn in diesem Arbeitsverhältnis möglicherweise gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) verstoßen wird, Sozialversicherungsbeiträge nicht (vollständig) abgeführt werden und sich der Arbeitgeber deswegen nach § 266a StGB strafbar macht.

2. Ein möglicher Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitnehmerschützende Vorschriften kann nicht zur Versagung von Familienleistungen in Deutschland führen. Auch kann die Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU nur aufgrund des Ordre-Public-Vorbehalts in Art. 45 Abs. 3 AEUV eingeschränkt werden. Selbst strafrechtliche Verurteilungen des Arbeitnehmers allein sind dafür nicht ausreichend.

Fundstelle(n):
DStRE 2024 S. 563 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2023 S. 2887
PStR 2024 S. 1 Nr. 1
GAAAJ-42656

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