Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze bei Mitarbeiterkantine/-cafeteria in Krankenhäusern; steuerbegünstigter
Zweckbetrieb
Leitsatz
1. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Umsätze aus dem Betrieb der Mitarbeiterkantinen gem. § 12 Abs. 2 Nr.
8 Buchst. a Satz 2 UStG scheidet aus, da die streitigen Umsätze im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs
i.S.v. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a Satz 2 UStG i.V.m. §§ 64, 14 AO erbracht werden.
2. Der Betrieb der Mitarbeiterkantinen stellt einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.v. § 14 AO dar. Denn hierdurch betätigt
sich die Stpfl. unternehmerisch. Sie erzielt mit der über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgehenden selbständigen
und nachhaltigen Tätigkeit Einnahmen, auch wenn – wie ausgeführt – eine Gewinnerzielungsabsicht fehlt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 14/2023 S. 634 DStR-Aktuell 2024 S. 9 Nr. 8 DStRE 2024 S. 356 Nr. 6 HAAAJ-42647
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