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BFH Urteil v. - II R 181/87 BStBl 1990 II S. 710

Gesetze: BewG 1965 § 110 Abs. 1 Nrn. 11, 12BewG 1965 § 111 Nr. 10

Zu einer Wohnungseinrichtung gehörende Wirtschaftsgüter als Luxusgegenstände i. S. des § 110 Abs. 1 Nr. 11 BewG

Leitsatz

Wirtschaftsgüter, die zu einer Wohnungseinrichtung gehören, stellen nur dann Luxusgegenstände dar, wenn sie einen gehobenen Wohnstil eindeutig und zweifelsfrei überschreiten.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 710
BFH/NV 1990 S. 57 Nr. 8
EAAAA-93349

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