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BFH Urteil v. - II R 181/87 BStBl 1990 II S. 710

Gesetze: BewG 1965 § 110 Abs. 1 Nrn. 11, 12BewG 1965 § 111 Nr. 10

Zu einer Wohnungseinrichtung gehörende Wirtschaftsgüter als Luxusgegenstände i. S. des § 110 Abs. 1 Nr. 11 BewG

Leitsatz

Wirtschaftsgüter, die zu einer Wohnungseinrichtung gehören, stellen nur dann Luxusgegenstände dar, wenn sie einen gehobenen Wohnstil eindeutig und zweifelsfrei überschreiten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 710
BFH/NV 1990 S. 57 Nr. 8
EAAAA-93349

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