Last Minute Fachgespräch
1. Aufl. 2023
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
1. Organisation der Mündlichen Prüfung
1.1 Grundsätzliche Regelungen
1.1.1 Zulassung
Zu der mündlichen Prüfung der Wirtschaftsfachwirte (in der Prüfungsordnung „Situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation“ genannt), wird nur zugelassen, wer die beiden schriftlichen Teilprüfungen erfolgreich bestanden hat.
In der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ mit den Qualifikationsbereichen
Volks- und Betriebswirtschaft
Rechnungswesen
Recht und Steuern
Unternehmensführung
müssen alle Qualifikationsbereiche bestanden sein. Allerdings kann eine mangelhafte schriftliche Leistung in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen ist das nicht möglich.
Weil in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ mit den Qualifikationsbereichen
Betriebliches Management
Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
Logistik
Marketing und Vertrieb
Führung und Zusammenarbeit
keine Ergänzungsprüfungen möglich sind, müssen bei den schriftlichen Leistungen in den beiden Situationsaufgaben insgesamt mindestens 50 Punkte (= „ausreichend“) erreicht worden sein. Bei der Ermit...