Forderungsabtretung; Pflichtteilsverzicht; Zinsen; Zinssatz
Rechtsfrage
Kann auch im Falle einer Forderungsabtretung eines Gleichstellungsgeldes im Zusammenhang mit einem vor Eintritt des Erbfalls erklärten Pflichtteilsverzicht von einem unentgeltlichen Vorgang gesprochen werden mit der Folge, dass eine entgeltliche Kapitalüberlassung gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG nicht gegeben wäre? Ist der für die Aufteilung von gestundeten Kaufpreisraten in einen Tilgungs- und Zinsanteil gemäß § 12 Abs. 3 BewG heranzuziehende Zinssatz von 5,5 % im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG verfassungswidrig?
Gesetze: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, BewG § 12 Abs 3, EStG § 32d Abs 1, BGB § 2317
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.06.2023):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
SAAAJ-42451