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OLG Köln 13.06.2023 3 U 148/22, NWB 25/2023 S. 1758

AGB | Befristung der Gültigkeit „mobiler Briefmarken“

Die Vertragsbestimmung in AGB, wonach „mobile Briefmarken“ mit Ablauf einer 14-tägigen Frist nach Kaufdatum ihre Gültigkeit verlieren, benachteiligt Käufer unangemessen und ist unwirksam.

Anmerkung:

Die Deutsche Post offeriert für Briefe und Postkarten Verbrauchern als Nachweis für die Zahlung des Beförderungsentgelts eine sog. mobile Briefmarke („Portocode“). Deren Kauf und Zahlung erfolgen durch die Verbraucher über eine Smartphone-App. Nach der Bestellung und Bezahlung wird diesen in der App der achtstellige Portocode zur Frankierung angezeigt, damit sie ihn handschriftlich auf der Briefsendung oder der Postkarte anbringen können. Das Gericht hält die in Rede stehenden Regelungen als AGB für unwirksam. Zwar sei nicht jede zeitliche Begrenzung der Gültigkeitsdauer als nicht hinnehmbare Ver...