Aktien der Gesellschafter einer Personengesellschaft an einer mit dieser in Geschäftsbeziehungen stehenden AG gehören nicht in jedem Fall zum Sonderbetriebsvermögen
Leitsatz
Aktien im Privatvermögen der Gesellschafter einer Personengesellschaft, die mit der AG in Geschäftsbeziehungen steht, dienen nicht der Begründung oder Stärkung der Beteiligung der Gesellschafter an der Personengesellschaft, wenn die Gesellschafter die AG zwar beherrschen, die Geschäftsbeziehungen zwischen der Personengesellschaft und der AG aber von geringer Bedeutung für die Personengesellschaft sind und die AG neben dem Vertrieb der Erzeugnisse der Personengesellschaft in erheblichem Umfang anderweitig geschäftlich tätig ist (Anschluß an , BFHE 157, 443, BStBl II 1989, 824).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 677 JAAAA-93330
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