Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
E-Bilanz | Veröffentlichung der Taxonomien 6.7 vom (BMF)
Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.7) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht ( :002).
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem beginnen (Wirtschaftsjahr 2024 oder 2024/2025). Sie gelten entsprechend für die in Rn. 1 des genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024 verwendet werden.
Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle vorauss...