Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter
Leitsatz
1. Eine zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter mündlich abgeschlossene Vereinbarung kann trotz vereinbarter Schriftform zivilrechtlich wirksam sein, wenn davon auszugehen ist, daß die Vertragsparteien die Bindung an die Schriftformklausel aufheben wollten.
2. Eine zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden Gesellschafter mündlich abgeschlossene Vereinbarung ist im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung klar, wenn ein außenstehender Dritter zweifelsfrei erkennen kann, daß die Leistung der Gesellschaft auf Grund einer entgeltlichen Vereinbarung mit dem Gesellschafter erbracht wurde.
3. Eine mündlich abgeschlossene Vereinbarung über monatlich wiederkehrende Leistungen kann auf Grund ihrer tatsächlichen Durchführung als klar angesehen werden.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 645 UAAAA-93322
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