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Praxisfragen zum Steueroasenabwehrgesetz - Teil 1
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 470Spätestens mit Aufnahme von Costa Rica und Russland auf die „EU-Blacklist“ im Februar 2023 ist das Steueroasenabwehrgesetz (StAbwG) vermehrt in den Fokus der Unternehmens- und Beratungspraxis geraten. Der Beitrag liefert einen Überblick über den Status quo des Steueroasenabwehrgesetzes.
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I. Einstieg – worum geht es?
[i]Erhebliche Beschränkungen und Nachteile drohen auch jenseits von DBA und StAbwGDie sog. EU-Blacklist ist die Grundlage des StAbwG und der zugehörigen Steueroasenabwehrverordnung (StAbwV). Ist ein Steuerhoheitsgebiet in der StAbwV als „nicht kooperativ“ aufgeführt, gilt das Gesetz im Verhältnis zu diesem ab Beginn des nächsten Kalender- bzw. (davon abweichenden) Wirtschaftsjahres. Es gelten dann diverse formelle und materielle Abwehrmaßnahmen, die noch neben das im deutschen Steuerrecht sonst vorhandene Instrumentarium treten. Zudem wird ein umfassender Treaty Override angeordnet, der im Ergebnis dazu führt, dass sämtliche deutsche Besteuerungsrechte (auch über das Steueroasenabwehrgesetz hinaus) nicht von den DBA mit solchen Gebieten beeinträchtigt werden.
II. Wer und was ist erfasst?
[i]Der persönliche und sachliche Anwendungsbereich ist rasch eröffnetIn einem solchen Steuerhoheitsgebiet ansässig ist ein Steuerpflichtiger schon dann, wenn er entweder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt (bei natürlichen Personen) oder Sitz oder Ort der Geschäftsleitung (bei Kör...