Von der Verwertungsgesellschaft WORT für Tätigkeit in der DDR an einen Journalisten gezahlte Zuschüsse zur Altersversorgung sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Sie sind weder nach § 3 Nrn. 57 und 63 EStG steuerfrei, noch können sie nach § 34 Abs. 3 EStG verteilt werden
Leitsatz
Zuschüsse zur Altersversorgung, die ein selbständiger Journalist vom Autorenversorgungswerk der Verwertungsgesellschaft (VG) WORT für Jahre erhält, in denen er in der DDR selbständig tätig war, gehören zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit. Sie sind weder nach § 3 Nrn. 57 oder 63 EStG steuerfrei, noch können sie nach § 34 Abs. 3 EStG auf mehrere Jahre verteilt werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 621 BFH/NV 1990 S. 51 Nr. 7 FAAAA-93314
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