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Europa | Vorschläge zur Verbesserung von Quellensteuerverfahren (Kommission)
Die Europäische Kommission hat am neue Vorschriften
vorgeschlagen, um Quellensteuerverfahren in der EU für Investoren,
Finanzintermediäre (z.B. Banken) und die Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten
effizienter und sicherer zu machen. Die Initiative soll zu einer faireren
Besteuerung und zur Bekämpfung des Steuerbetrugs beitragen und
grenzüberschreitende Investitionen in der ganzen EU
fördern.
Hintergrund: Der Begriff „Steuerabzug an der Quelle“ bezieht sich auf den Fall, wenn beispielsweise ein in einem EU-Mitgliedstaat ansässiger Anleger für die in einem anderen Mitgliedstaat erzielten Zinsen oder Dividenden Steuern zahlen muss. Dies ist häufig bei grenzüberschreitenden Investitionen der Fall. Für Fälle dieser Art haben viele EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteu...