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Steuerrecht | Keine Anzeigepflicht für Betreiber kleinerer Photovoltaikanlagen
Das BMF verzichtet auf die steuerliche Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 138 Abs. 1 AO sowie auf die Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung nach § 138 Abs. 1b AO unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine steuerliche Erfassung ist nicht notwendig, wenn der Steuerpflichtige
eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von maximal 30 kW (peak) betreibt, die nach § 3 Nr. 72 EStG einkommensteuerfrei ist,
sich das Unternehmen des Steuerpflichtigen ausschließlich auf den Betrieb einer Photovoltaikanlage i. S. von § 12 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 UStG beschränkt und
die entsprechende Erwerbstätigkeit ab dem aufgenommen wurde.
Allerdings kann das Finanzamt im Einzelfall die Abgabe eines Fragebogens nach § 138 Abs. 1b AO anfordern, wenn es dies im Einzelfall für erforderlich hält.
Das [i]BMF reagiert auf Steuerbefreiungen BMF reagiert damit auf die Einkommensteuerfreiheit des Betriebs eine...