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Finanzgericht Hamburg  Beschluss v. - 4 V 111/22

Gesetze: KN Pos. 9021

Zolltarifliche Einreihung eines sog. Armroboters

Leitsatz

1. Ein Armroboter, der am Rollstuhl der betreffenden Person befestigt ist, ist nach seinen objektiven Eigenschaften erkennbar dazu geeignet und bestimmt, im Sinne der Position 9021 KN am Körper getragen zu werden.

2. Ob eine Ware am Körper getragen wird, beurteilt sich danach, ob die Ware eine Verbindung zum Körper aufweist. Mit Blick auf die typische Verwendung der Ware müssen die Vorrichtung und der Körper gleichsam eine "funktionale Einheit" bilden.

Fundstelle(n):
DAAAJ-42203

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