Klageerhebung durch einen Steuerberater postalisch grundsätzlich nicht zulässig
Leitsatz
1. Ein Steuerberater muss eine finanzgerichtliche Klage als elektronisches Dokument einreichen, wenn für ihn ein besonderes
elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) als sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung steht.
2. Die aktive Nutzungspflicht beginnt, sobald die Bundessteuerberaterkammer dem jeweiligen Steuerberater die Registrierungsaufforderung
mit den notwendigen Registrierungsangaben für das beSt übersandt hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): OAAAJ-42192
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