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FG Münster Urteil v. - 15 K 2460/21 E

Gesetze: FGO § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; FGO § 52a Abs. 4 Satz 1 Nr. 4; FGO § 52d ; FGO § 56; FGO § 62 Abs. 2 Satz 1; FGO § 90a; FGO § 47 Abs. 1 Satz 1

Verfahren

Klageerhebung durch einen Steuerberater postalisch grundsätzlich nicht zulässig

Leitsatz

1. Ein Steuerberater muss eine finanzgerichtliche Klage als elektronisches Dokument einreichen, wenn für ihn ein besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) als sicherer Übermittlungsweg zur Verfügung steht.

2. Die aktive Nutzungspflicht beginnt, sobald die Bundessteuerberaterkammer dem jeweiligen Steuerberater die Registrierungsaufforderung mit den notwendigen Registrierungsangaben für das beSt übersandt hat.

Fundstelle(n):
OAAAJ-42192

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