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NWB Sanieren 6/2023 S. 186

Insolvenzrecht – Energiesteuerverbindlichkeiten als Masseverbindlichkeiten (BFH)

Leitsätze (amtlich)

  1. § 55 Abs. 4 InsO in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes v. (BGBl 2010 I S. 1885, 1893) erfasste auch Energiesteuerverbindlichkeiten.

  2. Verbindlichkeiten werden nach § 55 Abs. 4 InsO nur im Rahmen der für den vorläufigen Insolvenzverwalter bestehenden rechtlichen Befugnisse begründet (Fortführung (BStBl 2015 II S. 506, NWB OAAAE-80517).

  3. Energiesteuerverbindlichkeiten können nur dann Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 4 InsO darstellen, wenn sie aus sog. Neugeschäften entstehen, weshalb durch bereits bei Bestellung des schwachen vorläufigen Insolvenzverwalters bestehende Lieferverträge („Altgeschäfte“) keine Masseverbindlichkeiten begründet werden können.

Sachverhalt

Streitig ist, ob die während des Insolvenzeröffnungsverfahrens entstandene Energiesteuer eine Masseverbindlichkeit darstellt. Gegenstand des Unternehmens der GmbH (Sch...