Keine erhöhte Investitionszulage für Verpackungsmaschinen
Leitsatz
1. Die Verpackung von Einmalkanülen gehört zum Vertriebsbereich, auch wenn die Kanülen erst anschließend in verpacktem Zustand durch Sterilisierung fertiggestellt werden.
2. Verpackungsvorschriften, die nur dem Schutz des hergestellten Produktes vor Beschädigung und Verschmutzung, mithin lediglich der Aufrechterhaltung der Brauchbarkeit dienen, vermögen an der Zuordnung der betreffenden Verpackungsvorgänge zum Vertriebsbereich nichts zu ändern (Fortsetzung der Rechtsprechung in den BFH-Urteilen vom III R 88/82, BFHE 151, 191, BStBl II 1987, 789, und vom III R 31/84, BFHE 154, 410, BStBl II 1988, 961).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1990 II Seite 593 BFH/NV 1990 S. 41 Nr. 6 RAAAA-93294
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