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IDW | Prüfungshinweis zur Prüfung von Angaben für die Übererlösabschöpfung nach dem StromPBG
Mitte Mai dieses Jahres verabschiedete der Energiefachausschuss des IDW den IDW Prüfungshinweis „Besonderheiten der Prüfung nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a Doppelbuchst. cc StromPBG“ (IDW PH 9.970.81 (05.2023)). Der Prüfungshinweis geht auf Besonderheiten der Prüfung der Angaben nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a Doppelbuchst. cc StromPBG ein und enthält u. a. einen Formulierungsvorschlag für die Berichterstattung eines Wirtschaftsprüfers und ein Muster für die Aufstellung der Angaben zu den Absicherungsgeschäften. Die zu prüfenden Angaben müssen die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen dem zuständigen Übertragungsnetzbetreiber nach Anlage 4 zu § 17 Nr. 1 StromPBG mitteilen. Sie dienen der Berechnung von Überschusserlösen, die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen (z. B...