Steuerrecht der Vereine
13. Aufl. 2023
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C. Körperschaftsteuer
Schauhoff, Die Bedeutung des § 13 KStG für gemeinnützige Körperschaften, DStR 1996 S. 366; Tönnies/Wewel, Ausgliederung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe durch steuerbefreite Einrichtungen, DStR 1998 S. 274; Kasper, Sponsoring im Steuerrecht, DStZ 2005 S. 397; Orth, Einkünfte von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und Betrieben gewerblicher Art ohne Gewinnerzielungsabsicht, FR 2007 S. 326; Harle/Geiger, Der steuerliche Umgang mit Gesellschafterdarlehen, BB 2011 S. 735; Kerst, Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren, Anmerkung zu , GWR 2011 S. 322; Thomalla, Die Beteiligung gemeinnütziger Körperschaften an gewerblich geprägten Personengesellschaften, BB 2012 S. 490.
I. Allgemeines
761Was die Einkommensteuer für natürliche Personen ist, stellt die Körperschaftsteuer für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen dar. Die Körperschaftsteuer kann als Einkommensteuer der Körperschaften bezeichnet werden. So enthält das Körperschaftsteuerrecht mit dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) zahlreiche Parallelen zum Einkommensteuerrecht bzw. dem Einkommensteuergesetz (EStG). Durch Verweise und Bezugnahmen auf einkommensteuerrechtliche Vorschriften gelten dies...