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Energiepreisbremsen | Verordnung zur Anpassung des Differenzbetrags (hib)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat im Einvernehmen mit dem BMF und mit Zustimmung des Bundestages eine Verordnung zur Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung vorgelegt.
Hintergrund: Eine Verordnung zur Anpassung der Energiepreisbremsengesetze (BT-Drucks. 20/7225) soll den Preiswettbewerb zwischen Energieversorgern sicherstellen. Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sind am in Kraft getreten. Jetzt wurde eine Rechtsverordnung zur Anpassung des Differenzbetrags vorgelegt. Der Differenzbetrag ist der Betrag, der sich aus der Differenz zwischen dem für die Belieferung der Entnahmestelle vereinbarten Arbeitspreis und dem Referenzpreis ergibt. Er ist die maßgebliche Stellgröße f...